Spenden für Inklusion und Teilhabe
Mit Ihrer Spende können Sie uns maßgeblich dabei unterstützen, unseren Klient:innen eine optimale Versorgung, aber auch eine verbesserte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ihre Unterstützung kommt garantiert genau dort an, wo sie benötigt wird und wir halten Sie selbstverständlich über den Einsatz Ihrer Spende auf dem Laufenden.
Nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ erhalten Sie von uns auf Wunsch entsprechendes Medienmaterial zur Verwendung auf Ihren Social Media Kanälen, oder für Ihre Pressearbeit.
Das Übernehmen von sozialer Verantwortung ist ein wichtiger Aspekt für die Öffentlichkeitsarbeit eines jeden modernen Unternehmens, daher bieten wir allen großzügigen Spender:innen eine zusätzliche Plattform auf unseren sozialen Kanälen.
Spendenmöglichkeiten
Geldauflagen und Bußgelder
Die SWW ist beim Landgericht München I als Empfängerin von Gelauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingetragen. Als Richter:in oder als Staatsanwältin/-anwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen und Projekte zu fördern. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Bankverbindung:
Südbayerische Wohn- und Werkstätten gGmbH, Evangelische Bank eG Kassel, IBAN DE75 5206 0410 0003 4088 84, BIC GENODEF1EK1
Förderverein
Der Förderverein Lichtblick e.V. wurde 1997 von engagierten Angehörigen gegründet und unterstützt Projekte und Initiativen der Südbayerischen Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH, um den Bewohner:innen und Beschäftigten Teilhabe zu ermöglichen und Lebensfreude zu vermitteln.
Sie können dieses Anliegen durch eine Mitgliedschaft oder Spenden unterstützen: https://www.lichtblick-ev.de/
Zustiftung
Neben einer Spende ist es auch möglich, die steuerlichen Vorteile einer Zustiftung an die Karl Hugo Ammer-Stiftung zu nutzen. Diese fördert und unterstützt ausschließlich Projekte und Maßnahmen, die den von den Südbayerischen Wohn- und Werkstätten für Blinde u. Sehbehinderte gGmbH begleiteten Personen zugutekommen. Durch eine Zustiftung können Sie uns langfristig und nachhaltig unterstützen, denn die gesamten aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Zinsen tragen in vollem Umfang zur Finanzierung des satzungsgemäßen Stiftungszwecks bei.
Gern können Sie sich für weitere Informationen an uns wenden: hestermann-cathleen@sww-muenchen.de
Nachlassspende
Viele große und kleine Projekte, von der Freizeitgestaltung bis hin zu Bauprojekten, werden nicht und nur teilweise durch die staatliche Finanzierung in Form von Entgelten oder Zuschüssen gefördert. Damit diese dennoch umgesetzt werden können ist die SWW auf Spenden angewiesen. Durch eine Nachlassspende tragen Sie zur Zukunftssicherung der SWW und damit zur Umsetzung unseres gesellschaftlichen Auftrags, der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung bei.
Für eine weitere Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: hestermann-cathleen@sww-muenchen.de.