Selbstverpflichtung zur Gewaltprävention

Gegen Gewalt nehmen wir eine klare Haltung an!

Die Selbstverpflichtung zur Gewaltprävention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen entstand in zwei Workshops mit den Träger*innen der Behindertenhilfe, der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA / ehemals Heimaufsicht) und dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Landeshauptstadt München.

Mit Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtung positionieren wir uns klar gegen alle Formen der Gewalt und leisten jede erforderliche Form der Präventionsarbeit in unserer Einrichtung.

Hierzu verpflichten wir uns:

  • Verhaltenskodex gegen jede Form der Gewalt

  • Gewalt klar für den Arbeitsbereich definieren und als solche erkennen.

  • Gewaltprävention im Regelwerk und im Qualitätsmanagement der SWW verankern.

  • Aufklärungsarbeit und Fortbildungen für unser Personal

  • Beschwerdesystem für Hinweise von Gewaltanwendungen einrichten.

  • Krisenintervention, Meldeverfahren, transparente Aufarbeitung.

  • Vertragliche Regelungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rückfragen?

Unseren Empfang erreichen Sie telefonisch Montag-Donnerstag zwischen 08:00 und 15:30 Uhr, Freitags zwischen 08:00 und 13:30 Uhr unter +49 (0)89 69346-0

 

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Roßtalerweg 2
81549 München